Ein widersprüchliches Doppelpack
In der arbeitsrechtlichen Praxis kommt es vor, dass Arbeitgeber in einem Atemzug sowohl eine Abmahnung als auch eine fristlose Kündigung aussprechen – manchmal sogar in einem einzigen Schreiben, manchmal in zwei getrennten Dokumenten. Wer als Arbeitnehmer dieses „Doppelpack“ erhält, ist verständlicherweise verwirrt: Handelt es sich nun um eine Warnung oder um eine Entlassung?
Die Antwort ist juristisch komplex, für Arbeitnehmer aber ermutigend: Die gleichzeitige Abmahnung kann ein starkes Argument gegen die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung sein.