Rechtsanwaltskanzlei Schleyer

Kündigung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit wegen Krankheit – Ihre Rechte als langjähriger Arbeitnehmer

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Tino Sieland
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Wenn langjährige Treue auf Krankheit trifft

Nach zwei Jahrzehnten treuer Betriebszugehörigkeit plötzlich die Kündigung zu erhalten, ist für viele Arbeitnehmer ein Schock – insbesondere dann, wenn die Kündigung mit gesundheitlichen Problemen begründet wird. Die Sorge, nach 20 Jahren Arbeit den Arbeitsplatz zu verlieren, ist existenziell und wirft zahlreiche Fragen auf.

Die gute Nachricht vorweg: Langjährige Mitarbeiter genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Gerichte prüfen krankheitsbedingte Kündigungen nach langer Betriebszugehörigkeit besonders streng.

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Rechtliche Grundlagen: Krankheitsbedingte Kündigung und Kündigungsschutz

Die personenbedingte Kündigung wegen Krankheit

Eine Kündigung wegen Krankheit gehört zu den personenbedingten Kündigungen. Anders als bei verhaltensbedingten Kündigungen wird dem Arbeitnehmer kein Fehlverhalten vorgeworfen. Krankheit allein rechtfertigt keine Kündigung – der Arbeitgeber muss eine Reihe strenger Voraussetzungen erfüllen.

Die drei Stufen der krankheitsbedingten Kündigung

Erste Stufe – Negative Gesundheitsprognose: Es muss eine negative Prognose für die Zukunft vorliegen. Vergangene Krankheitszeiten allein reichen nicht aus – entscheidend ist die Zukunftsaussicht.

Zweite Stufe – Erhebliche Beeinträchtigung: Die prognostizierten Fehlzeiten müssen zu erheblichen betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastungen führen.

Dritte Stufe – Interessenabwägung: Das Gericht muss eine umfassende Interessenabwägung vornehmen. Dabei spielen die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter, Unterhaltspflichten und die Ursache der Erkrankung eine zentrale Rolle.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden darf, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX durchführen. Führt der Arbeitgeber kein BEM durch oder führt es nur mangelhaft durch, hat er im Kündigungsschutzprozess erhebliche Darlegungslasten. In der Praxis scheitern viele krankheitsbedingte Kündigungen daran, dass kein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt wurde.

Hauptaspekte: Wann ist eine Kündigung trotz langer Betriebszugehörigkeit möglich?

Häufige Kurzerkrankungen

Eine krankheitsbedingte Kündigung kann auch bei häufigen Kurzerkrankungen gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg regelmäßig für kurze Zeiträume erkrankt. Bei einem Arbeitnehmer mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit werden Gerichte jedoch sehr kritisch prüfen, ob nicht durch Anpassungen des Arbeitsplatzes eine Weiterbeschäftigung möglich ist.

Langzeiterkrankung ohne Aussicht auf Besserung

Bei einer Langzeiterkrankung ohne Aussicht auf baldige Genesung kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Bei 20-jähriger Betriebszugehörigkeit muss der Arbeitgeber darlegen, dass eine Weiterbeschäftigung auch auf einem anderen Arbeitsplatz nicht möglich ist.

Dauerhafte Leistungsminderung

Eine Kündigung wegen Leistungsminderung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dauerhaft nicht mehr erbringen kann und keine Möglichkeit besteht, ihn auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen.

Entgeltfortzahlungskosten als Kündigungsgrund

Entgeltfortzahlungskosten können ein Kündigungsgrund sein, wenn sie eine spürbare wirtschaftliche Belastung darstellen. Nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ist die Schwelle hier besonders hoch.

Typische Fallkonstellationen und Lösungsansätze

Fall 1: Wiederholte Rückenprobleme nach körperlich belastender Tätigkeit

Ein Lagerarbeiter mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit hat wiederholt Fehlzeiten wegen Rückenproblemen. Der Arbeitgeber bietet keine alternativen Tätigkeiten an und kündigt. Rechtliche Einschätzung: Höchstwahrscheinlich unwirksam – der Arbeitgeber hätte prüfen müssen, ob der Arbeitnehmer auf einem leichteren Arbeitsplatz eingesetzt werden kann.

Fall 2: Langzeiterkrankung nach Burnout

Eine Büroangestellte mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ist seit 18 Monaten krankgeschrieben. Die Ärzte geben eine vorsichtig positive Prognose ab. Der Arbeitgeber kündigt ohne BEM. Rechtliche Einschätzung: Unwirksam – das BEM fehlt, und die Prognose ist nicht eindeutig negativ.

Fall 3: Chronische Erkrankung mit regelmäßigen Ausfällen

Ein Produktionsmitarbeiter mit 20 Jahren leidet an einer chronischen Erkrankung mit jährlich 40–50 Fehltagen. Ein ordnungsgemäßes BEM wurde durchgeführt. Rechtliche Einschätzung: Könnte wirksam sein, wenn die betrieblichen Beeinträchtigungen erheblich sind – das Gericht wird aber die Interessenabwägung sehr sorgfältig vornehmen.

Fall 4: Altersbedingter Kräfteverschleiß

Ein 58-jähriger Maschinenschlosser lehnt nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit eine leidensgerechte Versetzungsalternative ab. Rechtliche Einschätzung: Kündigung könnte wirksam sein, wenn das Angebot tatsächlich zumutbar war.

Fall 5: Suchterkrankung

Ein Arbeitnehmer mit Alkoholabhängigkeit erklärt sich zu einer Therapie bereit. Während der laufenden Therapie kündigt der Arbeitgeber. Rechtliche Einschätzung: Problematisch – eine Kündigung während laufender Therapie ist in der Regel unverhältnismäßig.

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Praktische Tipps für betroffene Arbeitnehmer

Bei ersten Anzeichen gesundheitlicher Probleme

Nehmen Sie gesundheitliche Probleme ernst und suchen Sie frühzeitig ärztliche Hilfe. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber offen über Ihre gesundheitliche Situation, soweit es für die Arbeit relevant ist.

Im betrieblichen Eingliederungsmanagement

Wirken Sie aktiv am BEM mit. Bringen Sie konkrete Vorschläge ein und dokumentieren Sie das BEM-Verfahren sorgfältig.

Nach Erhalt einer krankheitsbedingten Kündigung

Reagieren Sie sofort: Sie haben nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Kündigungsschreiben, ärztliche Atteste, Dokumentation des BEM-Verfahrens.

Rechte während des Kündigungsschutzprozesses

Bereiten Sie sich auf Vergleichsverhandlungen vor. Nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit können Abfindungen erheblich ausfallen – als Faustformel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, also etwa zehn Bruttomonatsgehälter.

Checkliste und Handlungsempfehlung

Checkliste bei gesundheitlichen Problemen:

  • Frühzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen
  • Mögliche Anpassungen des Arbeitsplatzes besprechen
  • Aktiv am BEM teilnehmen und eigene Vorschläge einbringen
  • Alle Gespräche und Vereinbarungen dokumentieren

Nach Erhalt einer Kündigung:

  • Sofort anwaltlichen Rat einholen (Drei-Wochen-Frist beachten!)
  • Alle Unterlagen sammeln
  • Bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden
  • Auf Vergleichsverhandlungen vorbereiten

Eine krankheitsbedingte Kündigung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ist rechtlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Ohne ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM haben Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess erhebliche Beweisschwierigkeiten.

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Häufig gestellte Fragen

Ja, grundsätzlich ist eine krankheitsbedingte Kündigung auch nach langer Betriebszugehörigkeit möglich. Allerdings müssen sehr strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Die 20-jährige Betriebszugehörigkeit ist ein gewichtiger Faktor in der Interessenabwägung.

Es gibt keine feste Anzahl. Die Rechtsprechung spricht bei häufigen Kurzerkrankungen von etwa sechs Wochen Fehlzeit pro Jahr über zwei bis drei Jahre. Entscheidend ist vor allem die negative Gesundheitsprognose für die Zukunft.

Ja, grundsätzlich ist eine krankheitsbedingte Kündigung auch nach langer Betriebszugehörigkeit möglich. Allerdings müssen sehr strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Die 20-jährige Betriebszugehörigkeit ist ein gewichtiger Faktor in der Interessenabwägung.

Das BEM ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX, um gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Möglichkeiten zu finden, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Sie sind nicht verpflichtet, am BEM teilzunehmen. Eine Teilnahme ist aber dringend zu empfehlen. Eine Verweigerung kann Ihnen im Kündigungsschutzprozess negativ ausgelegt werden.

Ja, auch eine einzige Langzeiterkrankung kann eine Kündigung rechtfertigen, wenn keine Aussicht auf baldige Genesung besteht. Bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit müssen die Anforderungen aber besonders hoch sein.

Grundsätzlich ist die Frage des Verschuldens rechtlich nicht relevant. Allerdings kann das Verschulden in der Interessenabwägung eine Rolle spielen.

Eine negative Gesundheitsprognose liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass auch in Zukunft mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist.

Ja, psychische Erkrankungen werden rechtlich wie körperliche Erkrankungen behandelt. Wenn Sie therapiebereit sind, ist die Prognose möglicherweise nicht eindeutig negativ.

Einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Als Faustformel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – nach 20 Jahren also etwa zehn Bruttomonatsgehälter.