Rechtsanwaltskanzlei Schleyer

Kündigung erhalten – Was Sie jetzt unbedingt tun müssen

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Tino Sieland
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Eine Kündigung trifft die meisten Menschen völlig unerwartet und bedeutet eine massive Verunsicherung. Doch gerade jetzt ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. Die finanzielle Existenz scheint bedroht und viele Fragen zur beruflichen Zukunft sind zunächst unbeantwortet. Oft kommen auch Gefühle der Ungerechtigkeit und Enttäuschung hinzu, die eine sachliche Herangehensweise zusätzlich erschweren. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre berufliche Zukunft zu finden.

Kostenlose Ersteinschätzung

Die ersten wichtigen Schritte nach der Kündigung

Der Erhalt einer Kündigung stellt eine tiefgreifende Zäsur im Berufsleben dar. Bewahren Sie trotz der emotionalen Belastung einen klaren Kopf für die nächsten wichtigen Entscheidungen. Nehmen Sie das Kündigungsschreiben zunächst schweigend entgegen, ohne irgendwelche Dokumente zu unterschreiben. Viele Arbeitgeber versuchen in dieser Situation, durch zusätzliche Vereinbarungen Ihre rechtliche Position zu schwächen. Prüfen Sie stattdessen genau, ob die Kündigung überhaupt den gesetzlichen Formvorschriften entspricht. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt von verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen ab, wie der korrekten Schriftform und der Unterschrift des Berechtigten. Als Ihre Anwälte analysieren wir sorgfältig, ob alle Kündigungsfristen eingehalten wurden. Zudem prüfen wir umgehend, ob bei Ihnen ein besonderer Kündigungsschutz besteht. Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Viele Kündigungen weisen formale Fehler auf, die wir zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Die kritische 3-Wochen-Frist

Nach Erhalt einer Kündigung beginnt sofort die gesetzliche Drei-Wochen-Frist zu laufen. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, wenn Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung anzweifeln möchten. Der Fristbeginn ist dabei der Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben tatsächlich erhalten haben – nicht das Datum auf dem Schreiben. Versäumen Sie diese strikte Frist, gilt Ihre Kündigung unwiderruflich als rechtswirksam, selbst wenn sie eigentlich gegen geltendes Recht verstößt. Eine nachträgliche Klageerhebung ist dann nicht mehr möglich, weshalb schnelles Handeln essentiell ist.

Unsere Strategie für Ihren Erfolg

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen wir uns mit ganzer Kraft für die Interessen unserer Mandanten ein – sei es durch Verhandlungen über eine Abfindung oder den Erhalt des Arbeitsplatzes. In einem kostenfreien Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie. Basierend auf Ihrer persönlichen Situation und den rechtlichen Gegebenheiten erarbeiten wir dann den für Sie optimalen Lösungsweg: Dies kann die Verhandlung einer angemessenen Abfindung sein, die Einreichung einer Kündigungsschutzklage oder auch Gespräche über eine mögliche Weiterbeschäftigung.

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Parallel wichtige Fristen beachten

Neben der rechtlichen Gegenwehr müssen Sie sich spätestens am dritten Tag nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Fordern Sie außerdem zeitnah ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an. Bei Bedarf prüfen wir es für Sie auf versteckte negative Formulierungen.

Häufig gestellte Fragen

Nein, Sie müssen weder die Kündigung noch eine Empfangsbestätigung unterschreiben. Eine Kündigung ist auch ohne Ihre Unterschrift wirksam. Unterschreiben Sie keine zusätzlichen Dokumente ohne anwaltliche Prüfung, da diese oft Verzichtserklärungen enthalten können.

Sie haben genau drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung und ist nicht verlängerbar. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung automatisch als rechtswirksam.

Sie müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Erfahren Sie erst später von der Beendigung, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen melden, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren.

Mit einer Kündigungsschutzklage lassen Sie gerichtlich überprüfen, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist. Das Arbeitsgericht prüft dabei sowohl die formellen Voraussetzungen als auch die Begründung der Kündigung.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen. Allerdings können wir in vielen Fällen eine Abfindung aushandeln, wenn die Kündigung rechtliche Schwachstellen aufweist oder der Arbeitgeber an einer schnellen Einigung interessiert ist.

Ja, grundsätzlich müssen Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist Ihre Arbeitsleistung erbringen. Der Arbeitgeber kann Sie aber auch freistellen, wobei Ihr Vergütungsanspruch bestehen bleibt.v

Nicht genommener Urlaub muss grundsätzlich während der Kündigungsfrist gewährt oder finanziell abgegolten werden. Wir prüfen Ihre Urlaubsansprüche und setzen diese durch.

Ja, auch während der Kündigungsfrist haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Achten Sie aber darauf, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß melden und nachweisen.

Sie haben einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, müssen dieses aber aktiv einfordern. Wir unterstützen Sie dabei und prüfen das Zeugnis auf versteckte negative Formulierungen.

 

In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Alternativ bieten wir auch eine Prozesskostenfinanzierung an. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir die Kostenfrage transparent mit Ihnen.