Fünf Jahre im Betrieb – und was das bedeutet
Wer fünf Jahre für denselben Arbeitgeber tätig ist, hat in dieser Zeit nicht nur Erfahrung und Kenntnisse aufgebaut – er hat auch arbeitsrechtlich eine deutlich stärkere Stellung erworben. Betriebszugehörigkeit zählt im deutschen Arbeitsrecht an vielen Stellen: bei den Kündigungsfristen, beim Sozialschutz, bei der Abfindungshöhe und bei der Frage, welche Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen vorrangig zu schützen sind.
Gleichzeitig bedeutet längere Betriebszugehörigkeit nicht automatisch absolute Sicherheit. Auch wer zehn oder zwanzig Jahre dabei ist, kann betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt gekündigt werden – wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Unterschied liegt darin, dass die Anforderungen an eine wirksame Kündigung mit zunehmender Betriebszugehörigkeit in der Regel steigen und die Folgen einer unwirksamen Kündigung gravierender sind.