Wir verhandeln für Sie die bestmöglichen Konditionen für Ihren Aufhebungsvertrag.

Aufhebungsvertrag Erhalten?

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Tino Sieland

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Berlin. Unterstützung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin sichern.
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Unsere Hilfe – kurz erklärt

Kostenfreie Ersteinschätzung

Durch erfahrenen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht.

Umfassender Service

Wir übernehmen die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ohne Zusatzkosten

Keine Rechtsschutzversicherung? Kein Problem!

Minimiertes Kostenrisiko durch Erfolgschancen-Check.

Kurzfristige Termine

Vor Ort, telefonisch oder digital.

Kommunikation

Schnelle und einfache Kommunikation auf Augenhöhe.

Der schnellste Weg zur maximalen Abfindung

Einigung oft schon nach 3-5 Wochen.

Arbeitsrecht – unsere Leistungen im Überblick

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Wir überprüfen für Sie, ob diese wirksam ist. Sollte es Anzeichen dafür geben, dass die Kündigung fehlerhaft bzw. unwirksam ist, helfen wir Ihnen weiter. Mit einer Kündigungsschutzklage können wir Ihren Arbeitsplatz retten oder eine angemessene Abfindung erstreiten.

Nach Zugang der Kündigung gilt eine 3-wöchige Klagefrist. Verlieren Sie keine Zeit und kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt der Kündigung. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Rechte verlieren.

Ihnen liegt ein Aufhebungsvertrag vor, Sie wissen jedoch nicht, ob Sie diesen unterschreiben sollen?

Wir überprüfen den Vertrag und teilen Ihnen mit, ob sich der Abschluss für Sie lohnt oder nicht. Zudem erfahren Sie, welche Vertragsinhalte noch verbessert werden sollten.

Arbeitgeber nutzen oftmals Aufhebungsverträge, um die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu umgehen. Verkaufen Sie sich nicht unter Wert. Lassen Sie sich jetzt von uns beraten.

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Wir sagen Ihnen, wie Sie sich nun richtig verhalten. Wir überprüfen, ob die Abmahnung wirksam ist und wie Sie sich gegen diese zur Wehr setzen können.

Abmahnungen leiden oft an formellen oder inhaltlichen Fehlern. Für eine verhaltensbedingte Kündigung lässt sich eine fehlerhafte Abmahnung nicht verwerten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Ihr Arbeitgeber will Ihnen kein Arbeitszeugnis ausstellen oder Sie halten Ihr Arbeitszeugnis für fehlerhaft?

Wir setzen Ihren Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses konsequent durch und überprüfen es auf formelle und inhaltliche Fehler. Gegebenenfalls fordern wir Ihren Arbeitgeber zur Neuausstellung auf.

Einfach und transparent

Wie wir Ihnen helfen

Mit unserem Drei-Punkte-Plan sind Sie auf der sicheren Seite. In enger Abstimmung entwickeln wir mit Ihnen eine zielorientierte Strategie zur schnellen und effektiven Lösung Ihres Problems.

01

Kostenfreie Ersteinschätzung

02

Unkomplizierte Beauftragung

03

Erfolgreiches Ergebnis

Kanzlei Schleyer

Was uns antreibt

Arbeitnehmenden stehen bei Konflikten mit dem Arbeitgeber eine Vielzahl von Arbeitnehmerschutzrechten zu. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die meisten von ihren Rechten keinen vollständigen Gebrauch machen. Bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen erhalten daher zu viele Arbeitnehmende keine oder zu wenig Abfindung. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, das zu ändern! Gerne helfen wir Ihnen bei allen konkreten oder möglicherweise künftigen Arbeitsrechtsfragen. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Noch Fragen? Wir haben Antworten!

Häufig gestellte Fragen

Es gibt mehrere Wege, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, zum Beispiel durch einen Aufhebungsvertrag, eine Befristung oder durch eine Kündigung. Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärungen, die das Arbeitsverhältnis zu einem zukünftigen Zeitpunkt, entweder sofort bei fristlosen Kündigungen oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist bei ordentlichen Kündigungen, beenden. Es gibt keine gesetzlich vorgegebene Formulierung für die Kündigungserklärung, aber es muss aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen, dass der Kündigende die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wünscht.

Bei einer Kündigung werden zwischen einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung unterschieden. Eine ordentliche Kündigung, gelegentlich auch als fristgerecht bezeichnet, beendet das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung, die nach § 626 Abs. 1 BGB zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Für eine solche Kündigung muss ein wichtiger Grund, gemäß § 626 Abs. 1 BGB, vorliegen. Außerdem muss eine außerordentliche Kündigung innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erklärt werden.

Häufig sind Kündigungen unwirksam, weil ein erforderlicher Kündigungsgrund fehlt oder der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nicht ausreichend beweisen kann. Auch können Kündigungen bereits deshalb unwirksam sein, weil der Arbeitgeber Formfehler begeht oder Fristen falsch berechnet. Mit dem richtigen Vorgehen, schneller Reaktion und dem erforderlichen Geschick können Arbeitgeber daher oft zur Rücknahme der Kündigung oder zur Zahlung einer angemessenen Abfindung bewegt werden.

Lassen Sie keine Zeit verstreichen und beachten Sie unbedingt die 3-Wochen-Frist seit Zustellung des Kündigungsschreibens, gemäß § 4 KschG! Verpassen Sie es innerhalb dieser Frist eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, ist die Kündigung in den allermeisten Fällen rechtswirksam. Sie können dann nicht mehr gegen diese vorgehen. Damit wäre der Arbeitsplatz kampflos aufgegeben und auch eine etwaige Abfindung wäre verschenkt. Zögern Sie also nicht – kontaktieren Sie uns jetzt.

Wir sind für Sie da

Kontaktieren Sie uns

Erzählen Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.

Rechtsanwaltskanzlei Schleyer

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