Versicherung muss Gutachterkosten bezahlen! 

Ihre Rechte als Unfallgeschädigter.

 

1. Nach einem Unfall sind viele Autofahrer verunsichert und wissen nicht, was man tun muss bzw. welche Rechte und Pflichten man hat. Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, dann muss der Unfallgegner und seine Versicherung (Haftpflichtversicherung) alle unfallbedingten Kosten erstatten. Das gilt vor allem für die  Gutachterkosten. Ohne Unfall hätte man schließlich keinen Gutachter beauftragt. Auch die Anwaltskosten müssen der Unfallgegner und seine Versicherung bezahlen. Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach bestätigt. Leider wissen das viele Autofahrer nicht und lassen sich leicht “abzocken“.

2. Wenn man eine Mitschuld am Unfall trägt, dann muss man grundsätzlich alle entstandenen Kosten anteilig tragen. Wenn man zum Beispiel eine Mitschuld von 50 % hat, dann muss man auch alle Kosten zu 50 % bezahlen bzw. tragen.

3. Geht es um einen Kaskofall (also Teilkasko oder Vollkasko), dann steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden und welche nicht. Im Kaskofall entscheidet grundsätzlich die Versicherung, welcher Gutachter tätig werden soll und darf.

4. Leider kommt es täglich vor, dass nach einem Unfall die gegnerische Versicherung versucht, die Ansprüche des Unfallgeschädigten (unberechtigt) zu kürzen. Da viele Unfallgeschädigte nicht oder nur schlecht beraten sind, sparen die Versicherung dadurch bestimmt mehrere HUNDERT MILLIONEN EURO im Jahr. Dieses “Sparen” erfolgt natürlich auf Kosten der Unfallgeschädigten.

Dabei ist die Rechtslage in Deutschland eindeutig und zu Gunsten der Unfallgeschädigten. Man kann nach einem unverschuldeten Unfall einen Gutachter und einen Anwalt seiner Wahl beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss die dadurch entstandenen Kosten bezahlen.

Die folgenden Beispiele zeigen, dass die Versicherung oft die Gutachterkosten kürzen oder gar nicht bezahlen, obwohl sie dazu verpflichtet sind.

5. In dem ersten Beispiel wurde ein Unfallgeschädigter im Juni 2016 unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Nach langem hin und her, wurde ein Großteil aller Kosten bezahlt. Die gegnerische Versicherung (HUK-COBURG) hatte jedoch die Gutachterkosten unberechtigt gekürzt. Außergerichtliche Zahlungsaufforderungen blieben ohne Erfolg. Nachdem wir für den Gutachter eine Klage erhoben hatten, teilte die gegnerische Versicherung (ca 1,5 Jahre nach dem Unfall) dem Gericht plötzlich mit, dass die Klageforderung vollständig bezahlt werde. Es geht also doch.

Das Schreiben der HUK-COBURG kann man >>>hier nachlesen<<<.

6. In dem zweiten Beispiel wurde ein Unfallgeschädigter ebenfalls unverschuldet im Oktober 2016 in einen Unfall verwickelt. Hier war die HUK24 auf der Gegenseite. Auch hier wurde ein Großteil der Kosten bezahlt. Aber auch hier wurden die Gutachterkosten unberechtigt gekürzt. Wir wurden vom Gutachter beauftragt und haben eine Klage gegen die HUK24 erhoben. Diesmal hat sich die Versicherung sogar durch einen Anwalt vertreten lassen und sich vor Gericht verteidigt, ohne Erfolg. Der Gutachter hat den Rechtsstreit gewonnen. Die HUK 24 wurde zur Zahlung der restlichen Gutachterkosten und unserer Rechtsanwaltsgebühren verurteilt.

Die erste Seite des Urteils kann man >>>hier nachlesen<<<.

 

7. Diese beiden Beispiele zeigen zweierlei:

  • Die Versicherungen sind grundsätzlich verpflichtet, die Gutachterkosten nach einem Unfall zu bezahlen. Dies entspricht der Rechtslage in Deutschland.

 

  • Obwohl die Rechtslage in Deutschland klar ist –Versicherung muss Gutachterkosten bezahlen–  kürzen die Versicherungen trotzdem.

Lassen Sie sich nicht abzocken und beauftragen Sie nach einem Unfall einen Gutachter und einen Anwalt Ihrer Wahl. Es lohnt sich und Sie haben dadurch bessere Karten. Dazu haben wir bereits über einen ähnlichen Fall berichtet. >>>Klicken Sie hier<<<

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin