Probleme mit der VHV

Kürzung nach einem Unfall

 

1. Nach einem Unfall steht man meistens unter Schock und ist froh, wenn man unverletzt ist. Vor allem, wenn man den Unfall nicht verschuldet hat. Niemand denkt daran, dass die Probleme jetzt erst losgehen, nämlich mit der gegnerischen Versicherung.

Warum ist das so?

Die Antwort ist ganz einfach: Versicherungen wollen Geld sparen. Das kann man am besten, indem man weniger ausbezahlt, als man bezahlen muss. Davon können die Haftpflichtversicherungen bestimmt ein Lied singen. Die Unfallgeschädigten leider auch. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass vor allem die HUK, die Allianz und auch die VHV ganz oben stehen und gerne die berechtigten Ansprüche der Unfallgeschädigten unberechtigt kürzen.

Bitte hier klicken >>> Hier geht es zum Artikel über die HUK.

Bitte hier klicken >>> Hier geht es zum Artikel über die Allianz.

Bitte hier klicken >>> Hier geht es zum Artikel über die VHV.

2. In einem aktuellen Fall hatte ein Unfallgeschädigter Probleme mit der VHV, obwohl er unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde. Die VHV kürzte unter anderem die Sachverständigenkosten. Die Rechnung des Sachverständigen bzw. Gutachters ist eine sehr beliebte Kürzungsposition. Viele Unfallgeschädigte und Sachverständige gehen gegen solche Kürzungen nicht vor, da sie sich vor den Gerichtsverfahren scheuen. Das wissen die Haftpflichtversicherungen und kürzen systematisch weiter.

Im vorliegenden Fall hatte die VHV die Sachverständigenkosten um 37,78 € gekürzt. Völlig ohne Grund. Es versteht sich von selbst, dass der Großteil der Unfallgeschädigten und Sachverständigen gegen solche Beträge nicht vorgehen. Die Haftpflichtversicherungen, insbesondere die VHV Versicherung, freuen sich. Wenn man das 100 Mal am Tag macht, kommt man auch täglich auf einen Betrag von mindestens 3.500,- €, monatlich ca. 70.000 € und jährlich ca. auf einen Betrag von 840.000 €. 

Was viele nicht wissen; manche Haftpflichtversicherungen zahlen ihren Mitarbeitern Provisionen für erfolgreiche Kürzungen!?!

3. Hier hatten wir für den Mandanten eine Klage gegen die VHV Versicherung erhoben. Vorsorglich hatten wir die VHV nochmals aufgefordert, endlich zu bezahlen. Statt einer Zahlung trat sie vor Gericht noch ganz großspurig auf und kündigte an, sich vor Gericht verteidigen zu wollen. Das Schreiben kann man >>>hier nachlesen<<<.

Die Wahrheit ist, dass anschließend nichts mehr kam. Die VHV hat gepokert und verloren. Auf das Schweigen der VHV ist dann folgerichtig ein Versäumnisurteil ergangen. Dieses Versäumnisurteil kann man >>>hier nachlesen<<<.

Wie man an diesem Beispiel sehen kann, werden Unfallgeschädigte und Sachverständige systematisch “abgezockt“. Solch ein Vorgehen hat derzeit Hochkonjunktur und ist ein sehr profitables Geschäft für die Haftpflichtversicherungen, auch für die VHV Versicherung.

Fazit: Beauftragen Sie IMMER einen Anwalt und einen Gutachter Ihrer Wahl, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden!

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin