Lassen Sie sich nicht täuschen!

Der folgende Beitrag soll allen Unfallgeschädigten die Augen öffnen und zeigen, wie schnell man zum Opfer einer Versicherung werden kann. Systematisches Täuschen und das Kürzen von berechtigten Zahlungsansprüchen ist Programm. Für die Versicherungen geht es um MILLIARDEN. Lassen Sie sich nicht täuschen!

1. Sachverhalt der Unfallregulierung

Frau X wurde unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Dadurch wurde ihr 2 Jahre junges Fahrzeug beschädigt.  Sie ging zu einem Autohaus und ließ sich einen Gutachter empfehlen. Der Gutachter kam unter anderem zu folgendem Ergebnis:

Frau X reichte das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein und erlebte ihr blaues Wunder.

2. Abrechnung der DEVK

Die gegnerische Haftpflichtversicherung kürzte an allen Ecken und Kanten und kam zu folgendem Ergebnis:

  • Reparaturkosten netto     1.609,88
  • Wertminderung                      0,00

Weiterhin wurde einfach eine Mithaftung von 25 % angenommen, also Frau X wurden von der kleingerechneten Summe, nochmals 25 % abgezogen.

3. Methode der Haftpflichtversicherungen – Lassen Sie sich nicht täuschen!

Die Methode ist im Ergebnis immer die Gleiche. Es wird versucht, alle Positionen zu streichen und/oder zu kürzen. So auch hier.

  1. Hier wurden die Stundenverrechnungssätze gekürzt und zwei Urteile des Bundesgerichtshofs zitiert. Dabei wurde genau das Gegenteil von dem behauptet, was in den Urteilen tatsächlich steht. Ein Laie glaubt was er liest und nimmt es anstandslos hin.
  2. Oft werden sogenannte Prüfberichte erstellt und als Rechtfertigung der vorgenommenen Kürzung benutzt. Solche Prüfberichte werden von vielen Gerichten nicht akzeptiert.
  3. Die Kosten für eine notwendige Beilackierung wurde gestrichen, obwohl der Unfallgeschädigte einen Zahlungsanspruch darauf hat.
  4. Die Wertminderung wurde komplett gestrichen, obwohl diese unfallbedingt eingetreten und durch einen Gutachter beziffert wurde.
  5. Es wurde grundlos eine Mithaftung angenommen. Gerade Haftungsfragen sind schwierig und daher durch einen Laien nicht auf Richtigkeit zu überprüfen. Diese Ungewissheit machen sich Haftpflichtversicherungen gerne zu Nutze.

4. Nach unserer Beauftragung

Nach den Kürzungen überwies Frau X das Geld zurück und beauftragte uns. Wir stellten in einem sechsseitigen Schreiben die Sach- und Rechtslage aus unserer Sicht dar und widersprachen der falschen Abrechnung. Wir teilten auch mit, dass -nach unserer Rechtsauffassung- durch die rechtswidrige Kürzung auch eine Straftat vorliegen könnte. Nach Erhalt unseres Schreibens erfolgte sofort eine vollständige Regulierung aller Ansprüche. Die Mandantin erhielt daraufhin fast das Dreifache !

Wir haben Ihnen beide Abrechnungen (ohne Anwalt und mit Anwalt) zusammengestellt, so dass Sie die Summen vergleichen können. Um diese Zusammenstellung sehen zu können, klicken Sie bitte >>> hier <<<.

Die Fakten sprechen für sich und bedürfen wohl keiner weiteren Kommentierung. Das ist die traurige und tägliche Realität in der Unfallregulierung. Darüber hatten wir bereits auch >>hier<< berichtet. Lassen Sie sich als Unfallgeschädigter nicht täuschen und beauftragen Sie einen Rechtsanwalt und einen Gutachter Ihrer Wahl. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte beachten Sie, dass Sie uns von Anfang an beauftragen sollten.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin