HUK kürzt die Berechnung aus einem Gutachten

und zahlt (erst) nach einer Klage!

1. HUK kürzt Gutachten – Vorwort!

Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, dann ist man so zu stellen, wie ohne Unfall. Das bedeutet, dass der Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung grundsätzlich alle unfallbedingten Kosten zu erstatten haben. Die Realität sieht leider anders aus. Oft kommt es vor, dass Versicherungen nach einem Unfall unberechtigt Kürzungen vornehmen. Man liest oft im Internet “Versicherung kürzt Rechnung”, “Versicherung kürzt Gutachten”, “Versicherung kürzt Stundenverrechnungssätze” usw. Solche Kürzungen muss man sich als Unfallgeschädigter nicht gefallen lassen. Darüber hatten wir bereits berichtet. Der Artikel kann >>>hier<<< nachgelesen werden.

Am wichtigsten ist, dass man von Anfang an einen Anwalt und einen Gutachter seiner Wahl beauftragt.

2. HUK kürzt Gutachten – was ist passiert?

Unsere Mandantin wurde am 22.11.2016 unverschuldet in Berlin in einen Unfall verwickelt. Sie beauftragte einen unabhängigen Gutachter mit der Berechnung der Unfallschäden und anschließend uns, mit der Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche. Die im Gutachten Reparaturkosten beliefen sich auf 2.011,61 €. Nachdem wir die gegnerische Haftpflichtversicherung angeschrieben hatten (hier die HUK), wurde nur ein Teil bezahlt. Die HUK kürzte das Gutachten bzw. die darin kalkulierten Reparaturkosten. Das macht die HUK häufig, weil die meisten Unfallgeschädigten keinen Anwalt haben und sich alles gefallen lassen. Wenn man weiß, dass es täglich ca. 7.000 Unfälle gibt, kann man sich ausrechnen, wieviel man als Haftpflichtversicherung mit Kürzungen verdienen bzw. sparen kann. Die HUK ist schlau.

Wenn man gut beraten ist (zum Beispiel durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht), weiß man, wie man mit solchen unberechtigten Kürzungen umgehen kann bzw muss. Unsere Mandantin war bei uns jedenfalls gut aufgehoben. Wir haben im Auftrag unserer Mandantin eine Klage über einen Gesamtbetrag von 1.204,23 € gegen den Unfallgegner erhoben. Die HUK hat daraufhin den gesamten Klagebetrag bezahlt. Geht doch!

Anschließend hat die HUK dem Gericht gegenüber erklärt, dass sie keinen Kostenantrag stellen werde. Das bedeutet sinngemäß, dass die Klage anerkannt wird und die HUK alle entstandenen Kosten übernimmt. Die Erklärung der HUK kann man >>>hier<<< nachlesen.

3. HUK kürzt Gutachten – unser Tipp!

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, dann sollten Sie sofort einen Anwalt und einen Gutachter ihrer Wahl beauftragen. IHR VORTEIL IST: Sie kennen dann Ihre Rechte und Pflichten und wissen, wie man sich erfolgreich gegen Kürzungen wehren kann.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin